Babysitter
Babysitter arbeiten wie Kinderfrauen und Betreuer im Haushalt der Eltern. Die wesentlichen Unterscheidungskriterien sind die Regelmäßigkeit und Häufigkeit der Betreuung. Ansonsten gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen, die auch für Kinderfrauen und Betreuer gelten.
Babysitter, die geringfügig beschäftigt sind (Verdienst bis 400 €), müssen von den Eltern nach dem Haushaltscheckverfahren angemeldet werden. Hierbei zahlen ArbeitgeberInnen eine Pauschale von 12 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Dadurch sind Babysitter im Haushalt der Eltern auch unfallversichert.