Für Eltern

Informationen zur Betreuung in Kindertagesstätten

Kosten und Kostenerstattung

Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung werden i.d.R. Elternbeiträge fällig, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind.

Sofern Personensorgeberechtigte nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag vom Jugendamt übernommen werden.

Wo wird der Antrag auf Kostenübernahme gestellt?

Die Kontaktdaten für die Kostenübernahme Kinderbetreuung finden Sie unter folgendem Link: https://www.saarpfalz-kreis.de/schule-bildung-kultur/schule/kostenuebernahme-kinderbetreuung

Die Antragsformulare für die Übernahme der Elternbeiträge finden Sie unter folgendem Link: https://www.saarpfalz-kreis.de/schule-bildung-kultur/schule/kostenuebernahme-kinderbetreuung

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

  • Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag und Höhe des Beitrages)
  • Einkommensnachweise: Verdienstbescheinigungen möglichst der letzten 12 Monate mit Nachweis über Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen
  • Einkommensteuerbescheid, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigen
  • Bescheid über Leistungen der Arbeitsverwaltung (z.B. Arbeitslosengeld I oder II, Unterhaltsgeld, Kinderbetreuungskosten)
  • Bescheid über Sozialhilfe
  • Rentenbescheid
  • BAföG-Bescheid
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten bzw. Hauslasten)
  • Wohngeldbescheid

Weiteres Informationsmaterial

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