Für Eltern
Informationen zur privaten Kinderbetreuung
In der Kindertagespflege gelten feststehende Betreuungskosten, die sogenannten Tagespflegesätze. Eltern haben Anspruch auf einen Zuschuss zu den Betreuungskosten.
Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass es um die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren geht und Eltern die Betreuung benötigen, weil sie erwerbstätig, in Ausbildung oder in Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind. In besonders begründeten Fällen kann die Betreuung des Kindes auch in Konfliktsituationen der Eltern als notwendig erachtet werden.
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Anmeldung Minijobzentrale
Kinderfrau / Betreuer, Babysitterin und Babysitter sind versicherungspflichtig. Deshalb müssen sowohl Ihre Kinderfrau / Ihr Betreuer, als auch Ihre Babysitterin / Ihr Babysitter bei der Minijobzentrale angemeldet werden.
Sie können hier den Haushaltsscheck direkt bei der Minijobzentrale online ausfüllen.
Weitere wichtige Informationen für Eltern
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