Kinderfrauen/Betreuer

Kinderfrauen und Betreuer sind Personen, die ein Kind oder mehrere Kinder regelmäßig im Haushalt der Eltern betreuen.

Die Kinderfrau / der Betreuer geht ein Arbeitsverhältnis mit den Eltern ein. Die Eltern sind gegenüber der Betreuungsperson weisungsbefugt. Sie bestimmen über den Erziehungsstil, die Betreuungszeiten, sowie die Aktivitäten während der Betreuung.

Kinderfrauen / Betreuer, die geringfügig beschäftigt sind (Verdienst bis 400 €) müssen von den Eltern nach dem Haushaltscheckverfahren angemeldet werden. Hierbei zahlen ArbeitgeberInnen eine Pauschale von 12 Prozent für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.