Kindertagespflegepersonen
Bei der Kindertagespflege betreuen qualifizierte Betreuungspersonen Kinder regelmäßig in ihrem eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen.
Eine Kindertagespflegeperson betreut in der Regel mehrere Kinder in einer kleinen Gruppe (bis zu fünf) mit einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Pflegeerlaubnis sind Kriterien wie eine geeignete Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten. Außerdem muss die Person über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Eine weitere wesentliche Bedingung ist die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen haben auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Großtagespflegestelle zu zweit oder zu dritt zusammenzuschließen und in eigenen oder angemieteten Räumen gemeinsam maximal zehn Kinder zu betreuen.
Eltern haben, im Fall von Erwerbstätigkeit, Ausbildung, in besonders begründeten Fällen bei Konfliktsituationen der Eltern oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, Anspruch auf einen Zuschuss zu den Tagespflegesätzen des Jugendamtes von Jugendamt und Ministerium. Je nach Höhe des Einkommens der Eltern kann auch für den Eigenanteil, der von den Eltern zu zahlen ist, ein Zuschuss durch das Jugendamt bewilligt werden.